Spätlese
Spätlese; zweite Stufe der Prädikatsweine (nach Kabinettwein); früher häufig lieblich ausgebaut, heute auch zunehmend trocken oder halbtrocken.
Weiterhin Traubenlese nach Abschluss der Hauptlese, die anmeldepflichtig ist. Die Trauben sind in der Regel reifer als zum Zeitpunkt der Hauptlese und ergeben einen höherwenigen, gehaltvolleren Wein (Spätlese u.a.). Anders als in Deutschland dürfen in Österreich Ausleseweine nur aus spätgelesenen Trauben erzeugt werden.
Mit der Freigabe der Lese 1993 ist zwar einerseits das Qualitätsbewusstsein der Winzer gefordert, andererseits aber auch dieses überkommene System, das es ohnehin in keinen Qualitätsweingebiet in Europa in dieser Form gab, abgeschafft worden. Damit bleibt der Begriff Spätlese, ohne definierte Aussage über die Lese, allein eine gesetzlich definierte Qualitätsstufe für aus einem bestimmten Traubengut erzeugten Wein.
Das Mindestmostgewicht – für Riesling aus Mosel, Ahr und Mittelrhein nur 76°, an der Nahe 78° Oechsle – liegt in der Regel je nach Anbaugebiet und Rebsorte zwischen 85 und 95° Oechsle. Die Moste dürfen nicht angereichert werden und vergären von Natur aus in der Regel vollständig, obwohl immer noch viele von ihnen mit dem Zusatz von Süßreserve in den Handel gebracht werden (siehe auch Restzucker).
Eine österreichische Spätlese muss ein Ausgangsmostgewicht von mindestens 19° KMW (entspricht 94° Oechsle) aufweisen, während eine eventuelle Restsüße nur durch Gärungsunterbrechung oder durch Zusatz von angegorenem Most derselben Lesart (mit mindestens 5 % vol. tatsächlichem Alkohol) erreicht werden darf.
Auch in anderen Ländern wird vielfach die späte Lese zur Erzeugung alkoholreicher und häufig natursüßer Weine praktiziert. Im Elsass werden diese Weine z.T. als Vendange tardive, in Kalifornien als Late harvest etikettiert.