Restzucker
Restzucker; auch Restsüße genannt; Zuckeranteil, der nach abgeschlossener oder gestoppter Gärung im Wein zurückbleibt. Sein Gehalt bestimmt, ob ein Wein als trocken, halbtrocken, lieblich oder süß deklariert werden darf.
Mehr Weinwissen? Siehe unseren Ratgeber-Artikel Wein-Aromen & Wein-Begriffe – einfach erklärt