Elsass
Elsass, (ehemals Elsaß); Ostfranzösisches Weinbaugebiet an den Abhängen der Vogesen, gegenüber von Baden. Die Weinberge liegen nahezu ausschließlich zwischen Mülhausen und Straßburg in den beiden Départements Haut-Rhin und Bas-Rhin, und das Gebiet gehört mit seinen malerischen und höchst reizvollen Weinstädtchen zu den landschaftlich schönsten der Welt. Es wird zu 95 % Weißwein erzeugt (insgesamt durchschnittlich gut 1 – 1,5 Mill. hl auf rund 14 500 ha Rebfläche); die wenigen Rot-und Roséweine stammen ausschließlich aus der Pinot noir. Sieht man einmal von dem Edelzwicker ab, der ein Verschnittwein aus zwei oder mehr Rebsorten ist, werden fast alle elsässischen Weine nur aus einer Rebsorte erzeugt. Für diese sind folgende Sorten zugelassen: Gewürztraminer, Riesling, Pinot gris (auch Tokay Pinot gris), Muskat (aus Muskateller und Muskat-Ottonel), Pinot (oder Klevner, aus Auxerrois, Pinot noir als Weißwein vinifiziert und Pinot gris), Sylvaner und Chasselas. Während die letzten beiden meist für den Edelzwicker verwandt werden, erscheinen die übrigen als Rebsortenweine deklariert im Handel.
Anders als bei den übrigen A.O.C.-Weinen Frankreichs dürfen von diesen Sorten 100 hl/ha erzeugt werden, und der Most muss einen potentiellen Mindestalkohol von 8,5 % vol. aufgewiesen haben. Zusätzlich gibt es die Appellation contrôlée Alsace grand cru für 50 Lagen mit insgesamt 585 ha Rebfläche. Diese ist Riesling und Muscat vorbehalten, wenn sie mindestens 10 % vol., und Gewürztraminer und Pinot gris, wenn sie mindestens 12 % vol. Alkohol ergeben würden – für die Jahre 1987 – 1992 galten noch 11 % vol. als ausreichend -, einen zulässigen Grundertrag von 70 hl/ha nicht übersteigen und von einer entsprechend festgelegten Lage kommen.
Ansonsten erscheint die Angabe einer Lage nur selten auf dem Etikett elsäsischer Weine. Neben der Rebsorte ist eher der Name des Erzeugers oder Abfüllers wichtig bzw. qualitätsverbürgend. Man sollte daher nicht nur die wichtigsten Namen kennen, sondern auch das übrige Deklarationssystem beachten. Die als Vendanges tardives deklarierten Weine dürfen lediglich aus Gewürztraminer, Pinot gris, Riesling und Muscat stammen, wobei die ersten beiden einen Zuckergehalt im Most von 243 g/l, die beiden übrigen von 220 g/l aufgewiesen haben müssen und nicht angereichert worden sein dürfen. Von den gleichen Reben kann auch eine Beerenauslese, Sélection de grains nobles durchgeführt werden, doch müssen dann die Zuckerwerte bei 219 bzw. 256 g/l gelegen haben. Alle weiteren Angaben sind ungeschützt und können nichtssagend sein. Da jedoch viele größere Häuser nicht nur ihren eigenen Wein vermarkten, sondern auch Trauben, Most oder Wein zukaufen und unter ihrem Namen in den Handel bringen, werden die Erzeugerabfüllungen in der Regel besonders kenntlich gemacht als sélection oder réserve personnelle oder particulidre o. ä. Als führende Weinbauorte des Elsass gelten, in geographischer Reihenfolge von Nord nach Süd: Marlenheim, Molsheim, Obernai, Goxwiller, Barr, Mittelbergheim, Andlau, Dambach-la-Ville, Bergheim, Ribeauvillé, Hunawihr, Zellenberg, Riquewihr, Mittelwihr, Sigolsheim, Kientzheim, Kaysersberg, Ammerschwihr, Katzenthal, Turckheim, Wintzenheim, Eguisheim, Husseren-les-Châteaux, Westhalten, Guebwiller u. a.