Prüfnummer, Amtliche
Prüfnummer, Amtliche; auch Prüfungsnummer; Jeder Wein, der in Deutschland als Qualitätswein oder als Qualitätswein mit Prädikat (QmP) in den Handel gebracht werden soll, muss zur amtlichen Qualitätsprüfung angestellt werden. In den vorgeschriebenen Prüfstellen wird der Fass- oder Flaschenwein auf Aussehen, Geruch und Geschmack geprüft und chemisch analysiert (Alkohol, Zucker, Säure, Schwefel u. a.). Damit soll sichergestellt werden, dass die in Verkehr kommenden Weine den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und fehlerhafte oder gar gefälschte Weine nicht zum Verkauf gebracht werden. Ergeben sich keine Beanstandungen, erhält der Wein die amtliche Prüfnummer (kurz A.P.-Nr.), die auf dem Etikett erscheinen muss (entsprechendes gilt für Qualitätsschaumweine). Die Prüfnummern bestehen im wesentlichen aus drei Gruppen, einer Betriebsnummer (in Rheinland-Pfalz gehört dazu vorweg noch die Ziffer für die Prüfstelle und ein Ortskode), der Nummer des geprüften Gebindes und dem Jahr der Prüfung. Gibt es von dem gleichen Wein mehrere Abfüllungen in derselben Qualitäts- oder Prädikatsstufe, kann eine genaue Identifizierung nur über die beiden letzten Nummerngruppen erfolgen.
Amtliche Qualitätsprüfungen finden auch in anderen Ländern statt, doch sind z. T. die Bedingungen anders, und Nummern erscheinen – außer in Österreich – nicht auf dem Etikett.
Siehe auch Organoleptische Prüfung