Ertrag
Ertrag: Der Ertrag von Reben wird im allgemeinen in Doppelzentner Trauben oder Hektoliter Wein pro Hektar (hl/ha) angegeben. Dabei versteht es sich für jeden qualitätsorientierten Weinbau von selbst, dass es Obergrenzen der zu erzeugenden Menge geben muss, da die Natur nicht auf der gleichen Grundlage beliebig reproduzierbar ist. Reduzierung der Erträge bedeutet daher nach dem Menge-Güte-Gesetz in aller Regel Steigerung der Qualität, was natürlich auch wieder höhere Preise für den Wein nach sich ziehen muss. Nicht zuletzt angesichts niedrigster Preise für allgemeine Konsumware waren daher im deutschen Weinbau effektive Maßnahmen zur Ertragsbegrenzung nie durchzusetzen.
Erst unter dem Druck der EU hat man sich in langwierigen Verhandlungen auf Minimalkompromisse geeinigt, die in Zukunft ein nach Qualitätsstufen gestaffeltes System der Ertragsbegrenzung (zwischen 75 und 150 hl/ha für Tafelwein) vorsehen, wobei aber diese Grenzen um 20 % überschritten werden dürfen, vorausgesetzt, die Übermenge wird so lange vom Markt ferngehalten, bis eine naturbedingte kleine Ernte es erlaubt, diese in den Handel zu bringen.
Angesichts dieser unter dem Gesichtspunkt der Qualität geradezu lächerlichen Bestimmungen gehen mehr und mehr Spitzengüter in Deutschland zu einer freiwilligen Ertragsbegrenzung von ca. 60 – 80 hl/ha über, z. T. auch 50 hl/ha und weniger, um die Qualität ihrer Weine zu steigern. ‚Wesentlich qualitätsorientierter bestimmt das österreichische Weingesetz von 1993 als Obergrenze für Landwein, -Qualitätswein und Prädikatswein 67,5 hl pro Hektar eingetragener und bepflanzter Rebfläche. Wird diese Hektarhöchstmenge überschritten, darf die gesamte Ernte eines Jahrgangs nur als Tafelwein in den Verkehr gebracht werden.
In Frankreich ist man seit langem andere Wege gegangen, auch wenn es das starre und rigorose System früherer Tage längst nicht mehr gibt. In einigen besonderen Gebieten wie Sauternes u. a. ist der Grundertrag (rendement de base) aufz 25 hl/ha begrenzt, während er laut Gesetz für die roten Spitzenlagen Burgunds vom Chambertin bis zum Corton 35 hl/ha beträgt und bei keinem französischen A.O.C.-Wein (außer Elsass bis 100 hl/ha) über 50 hl/ha liegt. Die tatsächlichen Höchsterträge (Plafond limite de classement) werden jährlich festgesetzt und können die Grunderträge je nach Jahr um 10, 20 oder gar 60 % übersteigen. Da mit dieser Regelung ebenfalls eher dazu ermuntert wird, mehr zu erzeugen, als zunächst erlaubt scheint, verfolgen auch hier die Spitzengüter ihre eigene Politik einer mehr oder minder strikten Ertragsbegrenzung aus Gründen der Qualität.
Zumindest bei den besten Gütern in allen Weinbauländern setzt sich die Erkenntnis durch, dass nicht nur strenger Rebschnitt und minimale Düngung für eine wirksame Ertragsbegrenzung und damit ein Höchstmaß an Qualität Voraussetzung sind, sondern oftmals zusätzlich noch eine Ausdünnung der Gescheine nach dem Fruchtansatz.