Weingesetz
Weingesetz; Neben zahlreichen EU-Verordnungen seit 1970 und einigen Landesverordnungen gilt in Deutschland das Weingesetz vom 8. Juli 1994 (einschließlich der darin übernommenen Teile des Weingesetzes vom 14. Juli 1971 in Form der Bekanntmachung vom 27. August 1982). Da zahlreiche Neuerungen und das Zusammenwachsen der EU eine umfassende Reform nötig machen, wurde im Juni 2020 ein Entwurf für ein EU-weites Weingesetz vorgelegt. Dieses soll insbesondere die Herkunftsbezeichnungen stärker und einheitlicher regeln.
In Österreich gilt das Weingesetz vom 17. November 2009, während in der Schweiz neben einzelnen und kantonalen Verordnungen das Landwirtschaftsgesetz vom 3. Oktober 1951, die Lebensmittelverordnung sowie der fast zeitlich mit Österreich herausgebrachte Bundesbeschluss über den Rebbau (Weinverordnung) vom 14. November 2007 maßgebend sind.