Menge-Güte-Gesetz
Menge-Güte-Gesetz; Zwar, zumal in Deutschland, von offizieller Seite immer wieder in Zweifel gezogene, doch letztlich unbestreitbare Tatsache, dass die Natur auf gleichem Qualitätsniveau nicht beliebig reproduzierbar ist. Je größer die Zahl der Trauben ist, auf die der Rebstock seine Kraft verteilen muss, um so inhaltsleerer werden diese ausfallen. Das gilt sowohl für den Zuckergehalt der Beeren als auch für alle übrigen Inhaltsstoffe, die zur geschmacklichen Qualität des späteren Weins beitragen, und der Weintrinker spürt diese Unterschiede sehr rasch. Soweit der Mensch hier Einfluss nehmen kann, dienen Rebschnitt und Gescheinsausdünnung nach dem Fruchtansatz zur Ertragsbegrenzung als wichtige Regulative. Wo dabei die Grenze zu ziehen ist, hängt nicht nur von Lage, Sorte und Klima (und eventuell auch vom Zeitpunkt) ab, sondern auch von der Qualitätsorientiertheit der jeweiligen Gesetzgebung, die mehr oder weniger strikte Ertragsbegrenzungen vorschreiben kann. Geschieht dies nicht oder ohne Nachdruck, entscheidet allein das Qualitätsverständnis des Winzers. Erfreulicherweise sind sich hier inzwischen eine zunehmende Zahl von Spitzenweingütern ihrer Vorreiterrolle bewusst.