Rebschnitt
Rebschnitt; Notwendige Maßnahme im Weinbau zur Förderung und Erhaltung der Wuchskraft und Produktivität des Rebstocks über Jahrzehnte. Die Maßnahme wird durchweg während der Wintermonate durchgeführt. Aufgrund regionaler, lokaler oder sortenspezifischer Gepflogenheiten haben sich eine Reihe unterschiedlicher Erziehungsarten (Pfahl-, Drahtrahmen-, Mehrschenkel-, Vertiko-, Hochkultur-, Weitraum-, Pergolaerziehung u. a.) herausgebildet, die die Form des Rehschnitts (Bogen-, Kordon-, Silvoz-, Guyot-, Gabeletschnitt u. a.) bestimmen. Welcher Schnitt auch immer praktiziert wird, entscheidend ist gemäß Lage, Klima und Rebsorte, ob Masse (Ertrag) oder Qualität erzeugt werden soll. Dies entscheidet darüber, wie viele Augen (künftige Triebe) pro Stock angeschnitten werden, d.h. dem Stock verbleiben.
Bei hochrangigen Sorten und strikter Qualitätsorientierung dürften ca. 8 Augen pro Stock angemessen sein. Werden aber über 100, 150 oder 200 hl/ha normalerweise geerntet, ist nicht nur der voraufgegangene Rehschnitt wesentlich großzügiger ausgefallen, sondern auch eine unvermeidliche Qualitätsminderung nach dem Menge-Güte-Gesetz bewusst in Kauf genommen worden. Zwar mag dies betriebswirtschaftlich vernünftig erscheinen, doch der Kenner wird um diese immer ausdrucksloser werdenden Massenprodukte einen Bogen machen.