Landwein
Landwein; nach EU-rechtlichen Bestimmungen ein gehobener Tafelwein mit geographischer Ursprungsbezeichnung (vin de pays, vino con indicazione geografica tipica, vino de la tierra, vinho regional), der jedoch nicht den besonderen Ansprüchen des Qualitätsweines entsprechen muss. Meist mit gebietstypischem Charakter und landschaftsbezogenem Namen; darf maximal 18 g Restzucker pro Liter enthalten.
Beispielhafte Landweine sind der Pfälzer Landwein, Südbadischer Landwein, Schwäbischer Landwein, Anhaltiner Landwein, Sächsischer Landwein und andere. Sauber vinifiziert kann es sich dabei durchaus um mehr als nur eine Vermarktungsstrategie handeln, zumal diese Weine nur in trockenen bzw. halbtrockenen Abfüllungen in den Verkehr gebracht werden dürfen.