Bereich
Bereich; Bezeichnung für die (nach Einzellage und Großlage) größte deutsche Weinbauflächen-Einheit. Nach dem deutschen Weingesetz von 1971 ist es „eine Zusammenfassung mehrerer Lagen, aus deren Erträgen Weine gleichartiger Geschmacksrichtung hergestellt zu werden pflegen“.
Kritiker halten dieser Gesetzesdefinition vor, dass, selbst wo sie etwas Richtiges meine – etwa in der sinnvollen Unterscheidung zwischen Mittelmosel und Obermosel -, sie diese falsch ausdrücke und zudem noch mit klingenden und damit letztlich irreführenden Namen schmücke. Denn tatsächlich geht es ja nicht um Geschmacksrichtung (trocken, lieblich, süß), sondern um durch Natur und Böden bedingten „Weincharakter“. Doch dass man es mit diesen Kriterien aus kommerziellen Gründen wiederum nicht allzu genau nahm, zeigt etwa die völlig widernatürliche Zusammenfassung der Rheinfront mit dem rheinhessischen Hügelland zum Bereich Nierstein, so als ob eine Liebfrauenmilch etwas mit einem großen Riesling aus Nierstein gemein habe. Andererseits verfügen – Anbaugebiete wie die Ahr und der Rheingau lediglich über jeweils einen, mit den Grenzen des Anbaugebietes identischen Bereich (Walporzheim, Johannisberg), während Baden acht, Mosel (ehemals Mosel-Saar-Ruwer) und Württemberg je fünf und die übrigen Gebiete zwei bis drei Bereiche aufweisen. Die nächstkleinere geographische Einheit nach dem Bereich ist die Großlage.