Einzellage
Einzellage: kleinste geographische Einheit eines Anbaugebietes, oft nur wenige Hektar groß; berühmte Einzellagen vereinen ein perfektes Kleinklima und eine ideale Bodenbeschaffenheit. Es ist eine bestimmte Rebfläche, die in Deutschland als solche in die Weinbergsrolle eingetragen sein muss und mindestens 5 ha umfassen sollte.
Die ca. 2600 Lagen in Deutschland haben eine statistische Durchschnittsgröße von 40 ha (die größte 460 ha), können z. T. aber auch, mittels Sondergenehmigung, weniger als 1 ha aufweisen, wie Walporzheimer Gärkammer (0,68 ha), Ürziger Goldwingert (0,26 ha), Brauneberger Kammer (0,5 ha), Niersteiner Goldene Luft (0,6 ha) u. a. Mit dem deutschen Weingesetz von 1971 sind Zehntausende gerade dieser kleinen und Kleinstlagennamen verschwunden, was für Handel und Verbraucher viele Vorteile haben mag, jedoch sind damit häufig zugleich Namen exzellenter Kleinlagen, wie etwa Graacher Himmelreich, Eschendorfer Lump, Waldulmer Pfarrberg u. a., auf ganze Berghänge ausgedehnt worden, deren Weine in der Mehrzahl heute nicht mehr das Niveau jener der bevorzugten Ursprungsgemarkung haben. Diese Nivellierungstendenzen wurden dann noch mit der unseligen Einführung sogenannter Großlagen fortgeschrieben, deren einziger Sinn war, dem unkundigen Käufer die tatsächliche, in der Regel eher unbedeutende Herkunft eines als Niersteiner Gutes Domtal, Wiltinger Scharzberg o. ä. deklarierten Weins zu verschleiern. Der in Österreich übliche Ausdruck für Einzellage ist Ried; in Burgund heißt sie Climat.