Großlage
Großlage; Herkunftsbezeichnung für Qualitätswein im deutschen Weinrecht; bezeichnet nach Anbaugebiet und Bereich die drittgrößte Einteilung. Als genauste Bezeichnung folgt die Einzellage.
Die Großlage kann unter der gleichen Bezeichnung wie die Einzellage auf dem Etikett angegeben werden, was von Kritikern als irreführend bezeichnet wird, da für den Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, ob es sich um Groß- oder Einzellage handelt. Da die meisten Erzeuger aber ihre hochwertigen Einzellagen als solche deklarieren, kann bei einer allgemeinen Angabe von einer Großlage ausgegangen werden. Die Weine aus einer Großlage müssen nicht per se schlechter sein, häufig bestehen sie aber aus einem Verschnitt verschiedener Weinberge innerhalb einer Großlage, die bis zu 1.000 ha umfassen kann.