Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat
Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat; auch RTK genannt; durch Einkochen (bewirkt teilweisen Wasserentzug) und das Verfahren der sog. Rektifikation hergestellter Traubensirup (Mostkonzentrat), der zur Erhöhung des Alkoholgehalts verwendet wird. Erlaubt ist in Deutschland und Österreich lediglich die Anreicherung des Traubenmostes mit dem Zuckersirup, nicht aber des fertigen Weines. Ebenso gibt es eine Mengen- und Qualitätsbeschränkung: Zulässig ist eine einmalige, meldepflichtige Anreicherung für die Qualitätsstufen Landwein und Qualitätswein bis max. 4 % Vol. (Deutschland). Kabinett und Spätlese dürfen nicht mit rektifiziertem Traubenmostkonzentrat angereichert werden.
Erdacht wurde das Verfahren als Marktregulierungsmechanismus, um der europäischen Weinüberschüsse Herr zu werden, es unterliegt aber strengen Regelungen (s.o.) und genauer Deklaration und mengenmäßiger Beschränkung, um Qualitätsminderung zu vermeiden. Das meiste RTK kommt aus Spanien und Italien und wird fast ausschließlich in größeren Betrieben verarbeitet.