Eiswein
Eiswein: Rarität bei den Prädikatsweinen; Trauben müssen mindestens die Reife der Trockenbeerenauslese haben und bei mindestens -7° C in gefrorenem Zustand gelesen werden; die Trauben werden rasch abgepresst, bevor das durch die Eiskristallisation festgehaltene Wasser in der Beere wieder auftaut; nur das an Aromastoffen, Säure und Zucker reiche Mostkonzentrat läuft von der Kelter ab; der Wein ist bei geringem Alkoholgehalt ausgesprochen konzentriert und weist neben einer hohen Süße eine gleichfalls hohe Säure auf.
Trotz der damit verbundenen drastischen Mengeneinbuße und erheblicher Mehrkosten erschien manchen Betrieben die Erzeugung von Eisweinen derart gewinnbringend, dass in den siebziger Jahren eine regelrechte Inflationierung von z. T. auch minderwertigen Eisweinen zu verzeichnen war. Durch die 1982 vorgenommenen Änderungen des deutschen Weingesetzes von 1971 dürfen daher seither nur noch solche Eisweine in Verkehr gebracht werden, die mindestens das im jeweiligen Anbaugebiet für das Prädikat Beerenauslese festgesetzte Mindestmostgewicht (110 – 128° Oechsle) aufweisen.
Mit der österreichischen Weingesetznovelle von 1985 ist ebenfalls Eiswein als eigenständiges Prädikat anerkannt worden. Diese Weine müssen mindestens 25° KMW ^= 127° Oechsle aufweisen. Wenn diese Maßnahmen auch unter qualitativen Gesichtspunkten uneingeschränkt zu begrüßen sind, dürfte doch der Eiswein auch in Zukunft nicht an große Beeren- und Trockenbeerenauslesen heranreichen, da ihm der qualitätsentscheidende Botrytis-Ton fehlt.