Klassifizierung von 1855
Klassifizierung von 1855 Klassifizierungen der wichtigsten Weingüter hat es in Bordeaux seit dem 18. Jahrhundert immer wieder gegeben. Doch keine hat je den Rang und die Bedeutung erlangt wie jene von 1855. Das liegt nicht darin, dass diese besser oder zutreffender als voraufgegangene Klassifizierungen gewesen wären – im Gegenteil sind die Abweichungen von jenen der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts eher gering und zudem durchweg begründet. Die Bedeutung der Klassifizierung von 1855 liegt vielmehr einerseits darin, dass sie im staatlichen Auftrag erfolgte, indem
nämlich Napoléon III. die Handelskammer in Bordeaux beauftragte, für die Weltausstellung in Paris 1855 eine Klassifizierung der Bordeaux-Weine vorzunehmen.
Sie liegt andererseits darin, dass sich seither keine neuere Klassifizierung der betroffenen Güter hat durchzusetzen vermögen und dadurch jene von 1855 den nie beabsichtigten Charakter eines sakrosankten, immerwährenden Dokuments erhalten hat. Praktisch ist sie damit widersinnig geworden, da es neben der Konstanz der natürlichen Faktoren, die für die Höherbewertung eines Gutes gegenüber einem anderen ursächlich sind, die Variable des menschlichen Faktors gibt, der nun einmal Wandlungen unterworfen ist. Beide zusammen machen erst den tatsächlichen Rang eines Gutes zu einer bestimmten Zeit in der Hierarchie aus, was eine immerwährende Einstufung zwangsläufig nicht berücksichtigen kann.
Dennoch ist die Klassifizierung von 1855 heute nicht Makulatur, denn sie konnte den hinreichend bekannten natürlichen Faktoren Rechnung tragen und hat dies mit bewundernswerter Zuverlässigkeit getan. Indem sie selbstverständlich zugleich die menschlichen Faktoren ihrer Zeit in Rechnung stellte, hat sie selbst ihre eigene Revision verlangt, ohne voraussehen zu können, dass sich diese bislang nie als durchsetzbar erwiesen hat.
Der Auftrag, die Bordeaux-Weine 1855 zu klassifizieren, wurde daher in seiner ganzen Zeitbedingtheit ausgeführt. Das bedeutete zunächst, dass die Vertreter des federführenden Bordelaiser Weinhandels weder Saint-Emilion berücksichtigten (Pomerol verfügte in dieser Zeit ohnehin über ein deutlich geringeres Ansehen) noch das Gebiet der Graves, mit der Ausnahme von Château Haut-Brion. Allein die Rotweine des Haut-Médoc erschienen ihnen in ihren Spitzen klassifizierungswürdig. 61 Gewächse verdienten es nach ihrer Überzeugung, herausgehoben zu werden: 3 premiers crus classés (1. Gewächse: Châteaux Lafite, Latour und Margaux plus eben Haut-Brion aus den Graves),15 deuxièmes crus classés (2. Gewächse), 14 troisèmes crus classés (3. Gewächse), 11 quatrièmes crus classés (4. Gewächse) und 18 cinquièmes crus classés (5. Gewächse) (genaue Aufstellung Haut-Médoc). Nur ein einziges Mal ist diese Klassifizierung und auch nur in einem einzigen Fall korrigiert worden, nämlich 1973, als per Dekret des französischen Landwirtschaftsministers Château Mouton-Rothschild von dem ersten Platz der 2. Gewächse in die Gruppe der premiers crus angehoben wurde.
Noch eine zweite Klassifizierung wurde 1855 gemacht, nämlich die der süßen Weißweine von Sauternes und Barsac, die 22 (durch Teilungen heute 27) Güter umfasst. Ein Gut wurde als premier cru supérieur classé eingestuft (Château d’Yquem) und damit noch über die roten Spitzengewächse des Haut-Médoc gestellt, 11 als premiérs crus classés und 15 als deuxièmes crus classés. Auch diese Klassifizierung gilt bis heute unverändert weiter (Sauternes für die genaue Aufstellung).