Hybriden
Hybriden; Aus sog. interspezifischen Kreuzungen zwischen amerikanischen und europäischen Rebsorten entstandene Reben, um die Widerstandsfähigkeit der amerikanischen Vitis-Sorten gegen Pilzkrankheiten und Reblaus mit der Qualität der europäischen Vitis vinifera zu verbinden. Im Gegensatz zu den Neuzüchtungen aus Vinifera x Vinifera einerseits und den heute allgemein üblichen Pfropfreben andererseits handelt es sich hierbei um Direktträger. Bislang lässt sich aber über die Hybriden nichts anderes als über die Neuzüchtungen sagen: Allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz ist es bis heute nicht gelungen, Rebsorten zu entwickeln, die auch nur annähernd an die Qualität herausragender Vinifera-Sorten heranreichen. Aus der Sicht des Weintrinkers ist es daher – zumal nach dem Debakel mit den Neuzüchtungen – nur zu begrüßen, dass der Anbau von Hybriden in Deutschland verboten ist bzw. sie in den EU-Ländern zur Erzeugung von Qualitätswein nicht zugelassen sind (in Spanien erst ab 1.1.1991 verboten). In anderen Ländern, wie der Schweiz, ist er zulässig, doch müssen die aus ihnen erzeugten Weine sichtbar als Hybridenwein deklariert werden.