Amtliche Prüfungsnummer
Amtliche Prüfungsnummer: in Deutschland dürfen Qualitäts- und Prädikatsweine als solche erst nach Erteilung der Amtlichen Prüfungsnummer (A.P.Nr.) und der damit verbundenen Prüfung seitens der Prüfungsbehörde in den Verkauf gebracht werden; die mehrstellige Zahl (z.B. 2 33 050 020 096) setzt sich aus folgenden Angaben zusammen:
1. Zahl: Prüfstelle
2. Block: Ort des Erzeugers
3. Block: Erzeugerbetrieb
4. Block: geprüfte Partie
5. Block: Jahr der Prüfung
In keinem anderen Land existiert eine Prüfung der Weine in dieser strengen Art.