Weinbauzone
Weinbauzone Die gesamte Rebfläche der EU-Länder ist in insgesamt 7 Weinbauzonen eingeteilt, für die jeweils unterschiedliche Mindestanforderungen sowie Möglichkeiten des Anreicherns und der Entsäuerung bzw. Säuerung gelten.
Die Zonen sind klimatisch unterteilt in die Bereiche A, B und C sowie die Subzonen CIa, CIb, CII, CIIIa und CIIIb.
Zur Weinbauzone A gehören Deutschland ohne Baden, die Beneluxländer, England und Nordirland sowie die Skandinavischen Länder.
Weinbauzone B umfasst neben Österreich auch das deutsche Weinanbaugebiet Baden sowie die französischen Gebiete Elsass, Lothringen, Champagne, Jura, Savoyen und das Loiretal.
Weinbauzone C, die wärmste, ist in die folgenden Subregionen aufgeteilt:
CIa (mittleres und südwestliches Frankreich, einschließlich Bordeaux, Burgund und nördliches Rhônetal und die nördlichen, höher gelegenen Teile der Provence sowie die Nordküste Spaniens und Portugal);
Weinbauzone CIb (in Italien Valle d’Aosta, das Gebiet des Valtellina, Südtirol und das Trentino sowie die Provinz Belluno im nördlichen Veneto);
Weinbauzone CII (der französische Midi, das Languedoc, die untere Rhône und Provence außer der Küstenregion zwischen Marseille und St. Tropez sowie ganz Italien südlich der Zone CIb bis einschließlich der Regionen Kampanien und Molise und das nördliche Spanien südlich der Zone CIa bis zu den mittelspanischen Scheidegebirgen bzw. dem Unterlauf des Ebro);
CIIIa (die meist höher gelegenen Weinbaugebiete Nord- und Westgriechenlands sowie auf dem Peloponnes und Kreta);
CIIIb (Korsika, der Süden des Departements Var und der Südosten von Pyrénées-Orientales, in Italien Apulien, die Basilicata, Kalabrien, Sizilien und Sardinien, in Griechenland die verbleibenden, wärmeren Gebiete der Ionischen und Ägäischen Inseln, außer Santorin, des Peloponnes, der größte Teil von Zentralgriechenland und Euböa sowie die Chalkidike, ferner das mittlere und südliche Spanien südlich der zur Weinbauzone CII gehörenden Gebiete).
Es ist geplant, diese sieben Zonen durch drei (Nord, Mitte, Süd) zu ersetzen und die Mindestanforderungen in der nördlichen Zone stufenweise zu erhöhen.