Verschnitt
Verschnitt; Verfahren der „Mischung“ von Wein, Most oder Trauben aus verschiedenen Gründen: 1. um einen Markenwein gleichbleibender Qualität Jahr für Jahr zu erzeugen, wie dies bei den meisten Likör- und Schaumweinen, die ohne Jahrgangsbezeichnung in den Handel kommen, der Fall ist, aber auch für etliche Stillweine zutrifft; 2. um einen besseren Wein zu erzeugen, als es der Fall wäre, bestände er nur aus einem Teil seiner Komponenten. Diese auch assemblage genannte Mischung kennzeichnet nicht nur praktisch alle großen Bordeaux, den Chianti, Rioja, Châteauneuf-du-Pape, in der Regel auch den Dôle u. a. Weine, sondern nahezu alle südeuropäischen Weine; 3. um einen Wein genießbarer und marktgerechter zu machen, insbesondere in geringeren Jahren in den nördlichen Anbau gebieten, z.B. der Edelzwicker im Elsass.
Alles dieses ist völlig legal und kann keinen Anstoß erregen, solange dabei nichts Falsches vorgetäuscht wird. Ein Wein darf nicht als Land- oder Qualitätswein eines bestimmten Anbaugebietes in Deutschland, Frankreich oder Italien deklariert werden, wenn der Flascheninhalt tatsächlich aus der Emilia-Romagna, aus Apulien oder aus sonstigen verschwiegenen Quellen stammt. Wenn die geographische Herkunft, die Rebsorte und der Jahrgang genannt sind, müssen mindestens 85% des Flascheninhalts exakt den Angaben entsprechen. Eine Ausnahme ist – leider – nur insofern zulässig, als die deutschen Weinen so gerne zugesetzte Süßreserve unverständlicherweise selbst dann nicht als Verschnitt gilt, wenn sie aus anderen als auf dem Etikett angegebenen Rebsorten, Lagen oder Jahrgang stammt. Immerhin darf sie heute in diesem Fall nicht mehr unbegrenzt zugesetzt werden. Zusammen mit den übrigen Anteilen dürfen dann die Fremdanteile insgesamt 25% nicht übersteigen. Abgesehen von der Erzeugung von Rotling ist in Deutschland das Verschneiden von weißen mit roten Traubensorten nicht zulässig.
Siehe auch Deckrotwein.