Smaragd
Smaragd; Ab dem Jahrgang 1987 verwendete Weinkategorie (für den 1986er lautet die entsprechende Bezeichnung Honifogl), die in der Wachau das höchste Qualitätsniveau zum Ausdruck bringt und Weinen mit einem natürlichen Mindestalkoholgehalt von 12 % vol. vorbehalten ist. Diese Weine sollten allein aus den besten . Rieden (Lagen) stammen und werden nur in guten und besseren Jahrgängen erzeugt. Sie sind nicht aufgezuckert und müssen völlig durchgegoren sein, wobei ein natürlicher Restzucker bis maximal 9 g/l was in Österreich bis zum Weingesetz von 1993 als halbtrocken galt – erlaubt ist. In der Regel sind dies Weine der Spätlese- oder Auslesekategorie, doch dürfen diese Bezeichnungen nicht zusätzlich auf dem Etikett erscheinen.
Smaragd-Weine kommen ausschließlich in der 0,75-l-Flasche (oder in halben Flaschen) in den Handel und müssen einen mindestens 49 mm langen Korken mit Jahrgangsbrand aufweisen. Sie dürfen nicht vor dem 1. Mai des auf die Ernte folgenden Jahres in den Handel gebracht werden. Alle diese Weine unterliegen der Kontrolle durch die Vinea Wachau.