Schönung
Schönung: Verfahren zur Stabilisierung und Klärung von Most und Wein, auch zum Verhindern oder Beseitigen von Weinfehlern; erfolgt durch Zusatz von Stoffen, die durch Oberflächenanziehung oder chemische Reaktionen Trubstoffe binden und ausflocken lassen und mit ihnen zu Boden sinken; durch einen Abstich wird der Wein dann vom Schönungstrub getrennt; die Verfahren und Höchstmengen sind im Weingesetz geregelt, für ökologische Winzer gelten die jeweiligen Verbandsrichtlinien; die Eiklarschönung wird vor allem bei Rotweinen durchgeführt, um den Gerbstoff zu vermindern und den Wein milder zu machen; klassisch ist auch der Einsatz von Bentonit zur Entfernung von Eiweißen, die schleierartige, graue Trübungen verursachen; mittels Gelatine werden zu hohe Gerbstoffanteile sowie Geruchs- oder Geschmacksfehler beseitigt, es kann auch zur Farbkorrektur herangezogen und mit Aktivkohle, Kieselsol und Tannin kombiniert werden; mit Kupfersulfat und Kupfernitrat werden Böckser entfernt, danach muss zumeist eine Blauschönung erfolgen; bei dieser wandelt Blutlaugensalz Kupfer- und Eisen-Verbindungen in eine unlösliche, blaue Substanz um; dieses Verfahren ist genehmigungspflichtig, da dabei hochgiftige Substanzen wie zum Beispiel Blausäure entstehen können.