Schlossabzug
Schlossabzug; Seit dem deutschen Weingesetz von 1971 nicht mehr statthafte Bezeichnung für bestimmte Erzeugerabfüllungen; in Frankreich Mis en bouteille au château. Seit 1993 darf jedoch bei entsprechenden Voraussetzungen die Bezeichnung Gutsabfüllung gebraucht werden.