Säuerung
Säuerung; Das Gegenteil der Entsäuerung, darf in den Weinbauzonen CII, CIIIa und CIIIb in gewissen Grenzen praktiziert werden. Dabei darf dem Wein bis zu l,5 g/l Weinsäure zugesetzt
werden, um einen anderenfalls zu niedrigen Gesamtsäuregehalt zu korrigieren.
In außergewöhnlichen Jahren darf dieses Verfahren auch in den Zonen CIa und CIb angewandt bzw. in den bereits genannten Zonen die zulässige Höchstmenge bis auf 2,5 g/l erhöht werden.