Frost
Frost Reben sind sehr frostempfindlich, und deswegen wird der Weinbau, seine Ausdehnung, seine Rebsortenwahl u. a. zuallererst von dem durch Frost mehr oder weniger eingeengten Vegetationszeitraum bestimmt. Dieser beginnt in den nördlichen Teilen des Weinbau betreibenden Europa im April mit dem Austrieb, in dem die jungen Triebe besonders anfällig sind. Diese Gefahr gilt im allgemeinen mit den Eisheiligen (12. – 15. Mai) als gebannt. Danach sind Spätfröste äußerst selten. Im Spätsommer und Frühherbst können dann eventuell auftretende Frühfröste den Reben zusetzen. Schon wenige Grad unter dem Gefrierpunkt können die Vegetation beenden. Ob sie den noch ungeernteten Trauben schaden, hängt von ihrem Reifezustand ab. Sind sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgereift, kann die Ernte erheblich dezimiert werden, da die Weine ansonsten einen Frostgeschmack aufweisen würden. Reifen Trauben schadet Frost hingegen praktisch nicht. Wenn die Temperaturen tief genug sind, ließe sich sogar ein Eiswein erzeugen, eine Spezialität, die von dem einen oder anderen Gut bewußt angestrebt wird. Während der Winterruhe sind die Reben hingegen relativ unempfindlich und überstehen im allgemeinen kurze Kälteperioden bis -25° C, wenn nicht eine Reihe von warmen Tagen vorausgegangen ist, die den Saft in den Reben hat steigen lassen.
Gegen Frost gibt es keinen wirksamen Schutz, aber zumindest bei Spätfrösten kann man sich durch das Abbrennen kleiner Ölöfchen oder durch Beregnung etwas schützen. Das mag nicht hundertprozentig sein und ist in jedem Fall kostspielig; doch der Verlust der Ernte kommt noch teurer zu stehen.