Diabetikerwein
Diabetikerwein; Frühere, bis 2007 gültige, heute aber wieder verbotene gesetzlich vorgesehene Bezeichnung für durchgegorene, trockene Weine, die, anders als ihr Name nahelegen könnte, nicht aus der Apotheke oder aus dem Reformhaus stammen, sondern bei denen es sich letztlich um nichts anderes handelt, als was über 90 % der deutschen Weine von Natur aus wären: trocken mit weniger als 4 g/l unvergorenem Zucker, höchstens 12 % vol. Alkohol und maximal 40 mg/l freier und 150 mg/l gesamter schwefliger Säure.