Denominazione di origine controllata e garantita
Denominazione di origine controllata e garantita Oberste Qualitäts- und Garantiestufe für eine wachsende Zahl italienischer Qualitätsweine, die 1980 eingeführt wurde und inzwischen für 13 Weine gilt: Albana di Romagna, Asti, Barbaresco, Barolo, Brunello di Montalcino, Carmignano, Chianti (einschließlich aller Unterregionen), Gattinara, Montefalco, Taurasi, Torgiano, Vernaccia di San Gimignano und Vino nobile di Montepulciano. Gegenüber den DOC-Bestimmungen bringen diese Dekrete einige verschärfte Auflagen. DOCG-Weine dürfen nur nach vorangegangener organoleptischer Prüfung und ausschließlich auf Flaschen gefüllt in den Handel gebracht werden.
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