Charta-Weingüter, Vereinigung der
Charta-Weingüter, Vereinigung der; 1984 gegründeter freiwilliger Zusammenschluss von Weingütern im Rheingau zur Förderung des Rheingauer Rieslings. Die Mitgliedsbetriebe können ausgesuchte eigene Riesling-Weine als sog. Charta-Weine nach entsprechender Prüfung in den Handel bringen. Als Erkennungszeichen auf der Flasche, der Kapsel und dem Rückenetikett dient ein romanischer Doppelbogen, wenn dieser Wein das erforderliche höhere Mindestmostgewicht für Qualitätswein, Kabinett bzw. Spätlese (65, 78, 88º Oechsle) erreicht hat, mindestens 87 ‰ Säure im Wein, bei der Spätlese 7,5 ‰ (als Richtwerte) und einen Restzucker aufweist, der den Säurewert um nicht mehr als 3 g/l übersteigt. Aufgrund der geringeren Erträge soll damit eine höhere Qualität und dabei ein Wein erreicht werden, der neben dem Alkohol von seiner Säure und einem möglichst hohen Extrakt geprägt wird und damit an das Niveau des alten klassischen Rheingauer Rieslings wieder anknüpft, doch die Versuchung, den noch etwas abweisenden jungen Wein durch eine kleine Restsüße abzurunden, bleibt bestehen, selbst auf die Gefahr hin, dass der Wein dann wie ein süßsaurer Apfel schmeckt.