Chaptalisieren
Chaptalisieren Französischer Ausdruck für das Anreichern eines Mostes vor der Gärung mit Zucker zur Erhöhung des Alkoholgehaltes des Weins, benannt nach seinem Propagator, dem Chemiker und Minister unter Napoleon I., Jean-Antoine Chaptal. Das Ausmaß, in dem dieses Verfahren heute praktiziert werden darf, ist durch Verordnungen der EU geregelt, die den Zucker allerdings gerne langfristig durch Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat ersetzen möchte. In der Weinbauzone A darf der Alkoholgehalt durch Chaptalisierung um bis zu 3,5 % vol. (in außergewöhnlich ungünstigen Jahren bis 4,5 % vol.), in der Zone B bis 2,5 % vol. (bzw. 3,5 % vol.) und in den Zonen C bis 2 % vol. erhöht werden. Gegen diese Verfahren ist nicht das geringste einzuwenden, solange dadurch eine qualitative Verbesserung der Weine erreicht wird, zumal einige Weinarten bzw. Rebsorten, z. B. Rotwein, Chardonnay u. a., einen etwas höheren Alkoholgehalt benötigen, um sich optimaler präsentieren zu können, als etwa ein Riesling. Aufgrund der Konkurrenz der Sonnenländer (Kalifornien, Australien u. a.) oder aus marktstrategischen Gründen – der unkundige Käufer neigt dazu, bei Rotweinen und gewissen Weißweinen den alkoholhaltigeren Wein für den volleren und besseren zu halten – werden jedoch viele Weine, zumal in Frankreich, darunter Weine aus Burgund, dem Elsass und zunehmend auch aus Bordeaux, heute überchaptalisiert.