Bocksbeutel
Bocksbeutel Bauchige, flache, grüne oder braune Flasche, in der Franken- und auch die Mauer- und einige weitere Weine aus der Umgebung von Neuweier in Baden sowie die Weine von Tauberfranken abgefüllt werden dürfen. Ausländische Weine dürfen in Deutschland nur dann in Bocksbeuteln in den Handel gebracht werden, wenn dies dem Gebrauch in ihrem jeweiligen Heimatland (z. T. in Portugal, Chile und Südafrika) entspricht. Der Name gilt als vom Hodensack des Ziegenbocks abgeleitet.