Ausbruch
Ausbruch: In Österreich Weine aus ausschließlich edelfaulen oder überreifen, auf natürliche Weise eingetrockneten Beeren, dem frisch gekelterter Most oder Wein derselben Lage, der mindestens Spätlesequalität entspricht, beigegeben werden darf. Der daraus gewonnene Saft muss ein Mostgewicht von mindestens 27 ° -> KMW (= 138 ,5° Oechsle) aufweisen. Auch in Ungarn kennt man Ausbruchweine. Diese müssen mindestens 22 % Zucker enthalten. Das deutsche Weingesetz kennt keine Ausbruchweine.