Arbois
Arbois; Nach dem Chateau-Chalon die wohl bekannteste Appellation des französischen Jura, unter der jedoch insgesamt sechs verschiedene Weine in den Handel gebracht werden dürfen (auch als Arbois Pupillin, falls der Wein aus der Gemeinde Pupillin stammt). Zum einen handelt es sich dabei um Weißweine aus Savagnin (der lokalen Bezeichnung für Traminer), Chardonnay (auch als Melon d’Arbois bezeichnet) und Pinot blanc, zum anderen um Rotweine aus Ploussard (oder Poulsard), Trousseau und Pinot Noir (Gros noirin). Der gleichfalls zulässige Rosewein wird durch Vergären von roten und weißen Trauben erzeugt. Diese Weine dürfen schließlich ebenfalls zu Schaumwein verarbeitet und als Arbois Mousseux in den Handel gebracht werden. Ähnlich dem Chateau-Chalon, aber bei etwas reduzierten Anforderungen, darf ferner ein Vin jaune (ausschließlich aus Savagnin) erzeugt werden, der mindestens sechs Jahre im Fass reifen muss. Schließlich darf noch ein Vin de Paille (Strohwein) erzeugt werden, wenn die Trauben einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 18 % vol. theoretisch aufgewiesen haben.