Anreichern
Anreichern; Legales Zusetzen von Zucker vor der Gärung zur Erhöhung des Alkoholgehaltes des Weins; in Österreich aufbessern genannt. Dieses Verfahren (früher in Deutschland verbessern genannt) darf nicht zur Süßung des Weins verwandt werden (jedoch Süßreserve). Laut EG-Verordnung darf auf diese Weise der Alkoholgehalt bei Weinen der Weinanbauzone A um höchstens 3,5 % vol. (in besonders ungünstigen Jahren um 4,5 % vol.), in der Zone B um höchstens 2,5 % vol. (bzw. 3,5% vol.) und in den Zonen C um 2 % vol. erhöht werden. In Deutschland und Österreich darf diese Anreicherung lediglich bei Tafel- und einfachen Qualitätsweinen erfolgen; Kabinettweinen, Spätlesen u. a. darf kein Zucker zugesetzt werden. In Südafrika (mit Ausnahmen), Italien, Kalifornien u. a. ist das Anreichern verboten.
Siehe auch: chaptalisieren, Nassverbesserung, Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat.